Landwirtschaftliche Alterssicherung; Beantragung eines Beitragszuschusses


Beschreibung

Für kleinere landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe, aber auch für junge Unternehmen in der Startphase können die Beiträge zur Alterskasse eine finanzielle Belastung sein. Hier kann Ihnen der Beitragszuschuss der Alterskasse helfen.

Der Beitragszuschuss senkt

Sie müssen den Zuschuss beantragen. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Antragsberechtigt sind

Grundlage für den Anspruch auf Beitragszuschuss sind

Die Höhe des Beitragszuschusses hängt ab von

Bis zu einem Jahreseinkommen von 30 Prozent der Bezugsgröße in der Sozialversicherung des jeweiligen Jahres beträgt der Zuschuss 60 Prozent des Beitrags. Danach sinkt der Beitragszuschuss abhängig vom Jahreseinkommen linear.

Das land- und forstwirtschaftliche Arbeitseinkommen ist dem zuletzt vom Finanzamt erlassenen Einkommensteuerbescheid zu entnehmen.

Das gilt,

 bei Betrieben, deren

Ansonsten wird das Arbeitseinkommen aus der Land- und Forstwirtschaft aus dem sogenannten Wirtschaftswert Ihres Betriebs abgeleitet. Diese Berechnung nimmt die Landwirtschaftliche Alterskasse für Sie vor.

Der Beitragszuschuss endet, sobald die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Einkommensänderungen müssen Sie deshalb immer sofort melden.


Voraussetzungen

Für Sie besteht Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse als Landwirt oder Ehegatte eines Landwirts. Hierüber haben Sie einen Bescheid erhalten.

Sie können auf Antrag einen Beitragszuschuss für Ihren Beitrag und zum Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige erhalten, wenn:


Verfahrensablauf

Den Beitragszuschuss können Sie schriftlich, persönlich, telefonisch oder per Online-Verfahren beantragen. Um die Frist einzuhalten, können Sie den Antrag auf Befreiung zunächst formlos stellen, zum Beispiel telefonisch.

Schriftliche Antragstellung:

Antragstellung online:

Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:

Telefonische Antragstellung:

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid zu Ihrem Beitragszuschuss.

Hinweis: Ihren Zuschussantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.


Fristen

Der Beitragszuschuss beginnt in dem Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen vorliegen, wenn Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten stellen.

Wenn Sie den Antrag später stellen, beginnt der Beitragszuschuss frühestens ab dem Kalendermonat, in dem Sie den Antrag stellen.

Bei Feststellung der Versicherungspflicht für die Vergangenheit beginnt die Frist mit Bekanntgabe des Bescheides über diese Versicherungspflicht.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Für die Antragsbearbeitung werden keine Gebühren erhoben.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Hausanschrift

Weißensteinstraße 70 - 72
34131 Kassel

Postanschrift

Weißensteinstraße 70 - 72
34131 Kassel

Telefon

+49 561 9359-0

Fax

+49 561 9359-217

Webseite

http://www.svlfg.de