Überführungskosten für Hinterbliebene von gesetzlich Unfallversicherten; Erhalt


Beschreibung

Bei Unfällen kann es vorkommen, dass Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung entfernt von ihrem Wohnort versterben.

Bei Tod infolge eines Versicherungsfalls der gesetzlichen Unfallversicherung erstatten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Kosten der Überführung des Verstorbenen an seinen früheren Wohnort. Als Versicherungsfälle gelten Arbeits-, Wege- und Schulunfälle sowie anerkannte Berufskrankheiten.

Wenn Sie eine solche Überführung bezahlt haben, erhalten Sie Ihr Geld zurück. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen prüfen von sich aus, ob Sie Anspruch auf eine Erstattung haben. Ein Antrag ist daher nicht nötig.


Voraussetzungen

Überführungskosten werden Ihnen erstattet, wenn:


Verfahrensablauf

Sie müssen die Erstattung der Überführungskosten nicht beantragen. Der Anspruch der Erstattung wird von Amts wegen von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse geprüft.

Dennoch können Sie die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse online oder per Post kontaktieren.

Online-Dienst:

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

Meldung per Post:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

4 bis 6 Wochen

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Unfallkassen

Webseite

https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/unfallkassen/index.jsp