Integrationsfachdienst; Inanspruchnahme durch Menschen mit Behinderung


Beschreibung

Die Rehabilitationsträger können in bestimmten Fällen Integrationsfachdienste mit der Durchführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beauftragen.

Der Integrationsfachdienst hilft Ihnen dabei, eine neue Beschäftigung zu finden oder Ihr bestehendes Beschäftigungsverhältnis abzusichern, wenn der zuständige Rehabilitationsträger ihn entsprechend beauftragt hat.

Sofern Ihre Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger ist, übernimmt sie auch die Kosten, die durch die Beauftragung des Integrationsfachdienstes entstehen.

Bei der Vermittlung unterstützt und begleitet Sie der Integrationsfachdienst individuell. Hierzu gehört unter anderem, dass er

Bei der Berufsbegleitung unterstützt Sie der Integrationsfachdienst bei Problemen am Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Dies beinhaltet beispielsweise

Es gibt bundesweit ein flächendeckendes Netz an Integrationsfachdiensten. In jedem Bezirk einer Agentur für Arbeit ist mindestens ein solcher Dienst vorhanden.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Damit Sie von einem Integrationsfachdienst unterstützt werden können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden. Unternehmen Sie dazu bitte folgende Schritte:


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach erfolgter Bewilligung der Leistung ist das Ziel, dass die Beauftragung des Integrationsfachdienstes und der Start der Maßnahme in Abstimmung mit diesem möglichst zeitnah erfolgen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Keine


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg

Hausanschrift

Kanonenweg 25
96450 Coburg

Postanschrift


96436 Coburg

Telefon

+49 9561 93-0

Fax

+49 9561 93-283

Webseite

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bamberg-coburg/startseite