Schulden; Beratung


Beschreibung

Die Schuldnerberatung versteht sich als ganzheitliche persönliche Hilfe, sie kann jedoch keine finanzielle Unterstützung zur Tilgung der Schulden leisten. Gemäß den wirtschaftlichen und persönlichen Voraussetzungen der Betroffenen wird gemeinsam ein individueller Lösungsansatz gesucht. Schuldnerberatung hat die Zielsetzung, Einzelpersonen wieder eine optimistische Perspektive und aktive Lebensplanung zu ermöglichen, die Selbsthilfefähigkeit zu stärken durch Bewusstmachung der Ursachen der Überschuldung. Weitere Hilfen sind Aufstellung eines Wirtschafts- und Tilgungsplans, Verhandeln mit Gläubigern, Unterstützung bei der Umschuldung im Zusammenwirken mit Banken.

Schuldnerberatung wird kostenlos angeboten. Alle Angaben der Ratsuchenden werden streng vertraulich behandelt.

Schuldnerberatung ist eine Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie erledigen diese Aufgabe

Auskunft über die in Ihrer näheren Umgebung vorgehaltenen Schuldnerberatungsstellen können Sie bei der zuständigen Sozialhilfeverwaltung (Sozialamt) erhalten. Ein Verzeichnis der Schuldnerberatungsstellen und anerkannten Insolvenzberatungsstellen in Bayern finden Sie unter „Weiterführende Links“.


Voraussetzungen

Beraten werden kann jeder private Haushalt, der hilfebedürftig ist oder dem der soziale Abstieg droht.

Grundlegende Voraussetzung effektiver Schuldnerberatung ist eine aktive und langfristige Zusammenarbeit zwischen dem oder der Hilfesuchenden und der Beraterin oder dem Berater.

Ratsuchende müssen bereit sein,

Sofern sie gewillt sind, diese Einschränkungen auf sich zu nehmen, ist eine erfolgversprechende Schuldnerberatung möglich.


Verfahrensablauf

Sie müssen sich mit Ihrem Anliegen an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Der weitere Verfahrensablauf hängt von der konkreten Situation ab.


Fristen

Ob und gegebenenfalls welche Fristen zu beachten sind, ist von der individuellen Situation abhängig.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Die Beratung ist kostenfrei.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Bamberg

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