Gesetzliche Rentenversicherung; Beantragung der Versicherungspflicht als selbstständig tätige Person


Beschreibung

Die Versicherungspflicht auf Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, Leistungsansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben oder aufrecht zu erhalten. Außerdem können Sie als selbständig tätige Person, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, zusätzlich die staatliche Förderung bei der Riester-Rente nutzen.

Damit Sie für Ihre selbständige Tätigkeit Pflichtbeiträge entrichten können, müssen Sie den Antrag auf Versicherungspflicht fristgerecht stellen. Dies ist nur möglich, wenn Ihre Tätigkeit nicht bereits kraft Gesetzes der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt.

Zu welchem Zeitpunkt die Versicherungspflicht beginnt, hängt maßgeblich vom Zeitpunkt Ihrer Antragstellung ab.

Auch wenn Sie zunächst nur geringfügig selbständig tätig sind, müssen Sie den Antrag auf Versicherungspflicht fristgerecht stellen. Die Antragspflichtversicherung oder Versicherungspflicht beginnt in diesen Fällen erst nach dem Ende der Versicherungsfreiheit aufgrund der Geringfügigkeit.

Bei der Beitragshöhe haben Sie ein Wahlrecht. Sie können wählen zwischen

Haben Sie sich einmal für die Versicherungspflicht auf Antrag entschieden, können Sie diese nicht wieder kündigen. Sie bleibt so lange bestehen, wie Sie selbständig tätig sind. Die Versicherungspflicht endet erst mit Ablauf des Tages, an dem die Voraussetzungen weggefallen sind. In der Regel ist das die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit.


Voraussetzungen

Sie sind:


Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

Online-Antrag:

Persönlicher Antrag:

Schriftlicher Antrag:

Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.


Fristen

Die Versicherungspflicht muss - innerhalb von 5 Jahren nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit oder - innerhalb von 5 Jahren nach dem Ende der Versicherungspflicht aufgrund derselben Tätigkeit beantragt werden. Die Versicherungspflicht auf Antrag beginnt - entweder mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen vorliegen, wenn sie innerhalb von 3 Monaten danach beantragt wurde, - ansonsten mit dem Tag, der dem Eingang des Antrags folgt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 Monat.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Hausanschrift

Pieperstraße 14-28
44789 Bochum

Postanschrift


44781 Bochum

Telefon

+49 234 304-0

Fax

+49 234 304-66050

E-Mail


Webseite

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee