Soziale Entschädigung für Geschädigte, Witwen und Witwer; Beantragung einer Abfindung


Beschreibung

Geschädigte und Witwen oder Witwer können ihren Anspruch auf die monatliche Entschädigungszahlung (MEZ) kapitalisieren lassen. Die Abfindung für Geschädigte erfolgt jeweils für fünf Jahre und beträgt das 60-fache der MEZ. Die Abfindung für Witwen und Witwer beträgt einmalig 137.337 EUR und ab 01.07.2026 einmalig 143.160 EUR.

Mit Zahlung der Abfindung sind die Ansprüche auf die MEZ für die Dauer von fünf Jahren bzw. dauerhaft abgegolten. Auf die Abfindung sind bereits geleistete monatliche Entschädigungszahlungen anzurechnen.


Voraussetzungen

Ein entsprechender Antrag muss gestellt werden.


Verfahrensablauf

Sie können die Abfindung formlos beim Zentrum Bayern Familie und Soziale beantragen.


Formulare


Kosten

keine


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Hausanschrift

Kreuz 25
95445 Bayreuth

Postanschrift


95440 Bayreuth

Telefon

+49 921 605-03

Fax

+49 921 605-3903

E-Mail


Webseite

http://www.zbfs.bayern.de