Telefongebühren; Beantragung einer Ermäßigung bei Telekommunikationsunternehmen


Beschreibung

Personen, die die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfüllen, oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, wird bei einigen Telekommunikationsunternehmen eine Ermäßigung bei den Telefongebühren gewährt.

Eine zusätzliche Vergünstigung bei den Gesprächsgebühren wird darüber hinaus Blinden, Gehörlosen und Sprachbehinderten, die sozialtarifberechtigt sind und aufgrund ihrer Behinderung in ihrer Kommunikation stark beeinträchtigt sind (Grad der Behinderung mindestens 90) gewährt.


Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an das Telekommunikationsunternehmen, bei dem Sie einen Vertrag abgeschlossen haben.


Fristen

keine


Formulare


Kosten

Für die Beantragung fallen keine Kosten an.


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Zuständige Stelle(n)

Telekommunikationsunternehmen