Krankenhausbehandlung; Informationen zur Kostenübernahme


Beschreibung

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und eine Behandlung im Krankenhaus benötigen, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten dafür. Dazu gehören insbesondere die

Zur Krankenhausbehandlung gehört auch ein sogenanntes Entlassmanagement, das Sie nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bei der weiteren Versorgung unterstützt. Dazu können Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzte Ihnen unter anderem


Voraussetzungen


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Für Kinder sind Krankenhausbehandlungen kostenfrei.

Wenn Sie 18 Jahre oder älter sind, zahlen Sie bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung 10 Euro pro Tag. Sie zahlen den Betrag aber höchstens für 28 Tage im Jahr.

Wenn Sie ohne zwingenden Grund ein anderes Krankenhaus wählen als das Krankenhaus, das in Ihrer ärztlichen Krankenhauseinweisung genannt ist, kann es sein, dass Sie die Mehrkosten ganz oder teilweise übernehmen müssen.

Wenn Sie ein geringes oder kein Einkommen haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung von den Zuzahlungen beantragen.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

Webseite

https://www.gkv-spitzenverband.de/service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp