Altersvorsorge; Beantragung einer Riester-Zulage


Beschreibung

Wenn Sie mit einem Riester-Vertrag für Ihr Alter vorsorgen, können Sie Zulagen und Steuervorteile erhalten. Der Staat fördert Ihre Einzahlungen durch Zulagen und eine gegebenenfalls darüber hinausgehende Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug.

Diese Zulagen gibt es:

Um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten, muss ein bestimmter Mindesteigenbeitrag in Ihren Riester-Vertrag eingezahlt werden. Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 Prozent Ihrer maßgebenden Einnahmen aus dem Vorjahr (zum Beispiel Ihr rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen aus dem Vorjahr). Sind die Einzahlungen geringer, wird die Zulage anteilig gekürzt.

Beispiel: 
Jutta Müller ist Angestellte und hat zwei Kinder, beide nach 2008 geboren. Im Vorjahr lag ihr Bruttoeinkommen bei EUR 35.000. Das bedeutet:

Tipp: Sie können Ihre Beträge mit dem „Riester-Rechner“ der Deutschen Rentenversicherung Bund berechnen. Der Rechner berücksichtigt im Ergebnis auch die zusätzlichen Möglichkeiten für verheiratete Ehepartner, die mittelbar zulageberechtigt sind. 
Darüber hinaus können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.
 


Voraussetzungen

Voraussetzungen allgemein:

Voraussetzungen für die Grundzulage:

Alternativ:

Voraussetzungen für die Kinderzulage:

Voraussetzungen für den Berufseinstiegs-Bonus:


Verfahrensablauf

Um die Zulage zu beantragen, gibt es zwei Möglichkeiten:

Jährlicher Antrag:

Wenn Sie wollen, dass Ihr Anbieter den jährlichen Zulageantrag für Sie übernimmt, können Sie den Dauerzulageantrag nutzen:

Informieren Sie Ihren Anbieter über persönliche Änderungen in den Verhältnissen, die zur Minderung oder zum Wegfall des Zulageanspruchs führen. Wichtig ist dies zum Beispiel, wenn sich Ihre Zulageberechtigung ändert, ein Kind hinzukommt oder wegfällt, Sie heiraten oder sich scheiden lassen.

Die ZfA ermittelt aufgrund der von Ihrem Anbieter übermittelten Daten, ob und in welcher Höhe ein Zulageanspruch besteht. Die Zulage wird von der ZfA berechnet und an den Anbieter des Altersvorsorgevertrags ausgezahlt und anschließend Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Einen besonderen Bescheid hierüber erhalten Sie nicht. 

Ihr Anbieter übersendet Ihnen einmal im Jahr eine Bescheinigung. In dieser Bescheinigung sind unter anderem alle Zulagen aufgelistet, die Ihnen für das entsprechende Beitragsjahr gewährt oder aber auch zurückgefordert wurden.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Tage.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Den Zulageantrag können Sie kostenlos stellen.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Deutsche Rentenversicherung Bund

Hausanschrift

Ruhrstraße 2
10709 Berlin

Postanschrift


10704 Berlin

Telefon

+49 30 865-0

Fax

+49 30 865-27240

E-Mail


Webseite

https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de