Vermittlungsbudget; Beantragung bei der Agentur für Arbeit


Beschreibung

Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll Sie dabei unterstützen, eine neue Arbeit oder betriebliche Ausbildung zu suchen und aufzunehmen. Dabei kann Sie die Agentur für Arbeit finanziell unterstützen, indem beispielsweise Kosten für Ihre

übernommen werden.

Welche Kosten übernommen werden können, prüft und entscheidet Ihre Beratungs- und Vermittlungsfachkraft auf Ihre Anfrage / Antragstellung vor der Entstehung der zu erwartenden Kosten.

Sie können die Förderung bekommen, wenn Sie 

Sie können die Förderung auch bekommen, wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz anstreben oder beginnen. Voraussetzung ist, dass Sie die Beschäftigung mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben.

Sie können keine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn

Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben. Ob und in welcher Höhe Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit. Außerdem müssen Sie Nachweise über Ihre Ausgaben vorlegen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Einen Antrag auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget stellen Sie schriftlich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.

Wenn Sie als Kundin beziehungsweise Kunde der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Erstattung Ihrer Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen stellen möchten, können Sie dies auch online tun:


Fristen

Es gibt keine Frist. Ein Antrag auf eine Förderung und Kostenerstattung aus dem Vermittlungsbudget muss gestellt werden, bevor Kosten entstehen.

(1 Monat Sie selbst oder ein von Ihnen Bevollmächtigter kann den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Agentur für Arbeit einlegen. Der Widerspruch muss spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheids bei der Behörde eingegangen sein.)

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruch


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg

Hausanschrift

Kanonenweg 25
96450 Coburg

Postanschrift


96436 Coburg

Telefon

+49 9561 93-0

Fax

+49 9561 93-283

Webseite

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bamberg-coburg/startseite