Mietspiegel; Anforderung


Beschreibung

Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,

Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

Entscheidend können beispielsweise sein:

Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.

Mietspiegel werden von den Städten/Gemeinden und von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter, beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, erstellt. Eine Stadt/ Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht.

Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt seit 1. Juli 2022 eine Pflicht zur Erstellung von Mietspiegeln.

Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst werden.

Mietspiegel gibt es in vielen größeren Städten und Gemeinden.


Voraussetzungen

Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.


Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich im Internet oder bei der betreffenden Stadt/Gemeinde ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.


Kosten

Seit 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel sowie ihre Dokumentation kostenfrei im Internet zu veröffentlichen. Für die Ausgabe in gedruckter Form können angemessene Entgelte verlangt werden.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)