Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung


Beschreibung

Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Sie nach

Ihre Berufsgenossenschaft oder Ihre Unfallkasse übernimmt dabei, gegebenenfalls Kosten, die bei der Haushaltführung oder bei der Kinderbetreuung anfallen.

Folgende Kosten werden beispielsweise durch Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen:

Zu den Aufgaben der Haushaltshilfe gehören zum Beispiel:

Wird die Haushaltshilfe durch Personen aus der Nachbarschaft, dem Freundeskreis oder der entfernteren Verwandtschaft erbracht, erstattet Ihre Berufsgenossenschaft oder Ihre Unfallkasse regelmäßig eine tägliche Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 2,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße. Der Betrag wird jährlich angepasst und liegt ab 01.01.2025 bei 94 EUR pro Tag beziehungsweise 11,75 EUR pro Stunde. Erfolgt die Haushaltshilfe durch professionelle Ersatzkräfte, können im Einzelfall höhere Kosten entsprechend der ortsüblichen Vergütungssätze übernommen werden.

Anstelle einer Haushaltshilfe werden auch die notwendigen Kosten für eine Kinderbetreuung bis zu einem Höchstbetrag übernommen. Dieser beträgt seit dem 01.01.2025 200 Euro monatlich.


Voraussetzungen

Sie haben einen Arbeits- beziehungsweise einen Wegeunfall erlitten oder eine anerkannte Berufskrankheit und


Verfahrensablauf

Sie können die Übernahme von Kosten für Haushaltshilfe und Kinderbetreuung online oder per Post beantragen.

Onlinedienst:

Onlinedienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

Nachricht per Post:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

4 bis 8 Wochen

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


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Zuständige Stelle(n)

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung