Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens


Beschreibung

Sie wollen ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen? Dafür benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.


Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:


Verfahrensablauf

Sie müssen das Ausfuhrzkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.


Fristen

Die internationale Zulassung kann längstens für ein Jahr erfolgen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand (ab 31,40 EUR).

Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.


Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

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