Behandlung im Krankenhaus und Rehabilitationseinrichtung von gesetzlich Unfallversicherten; Einreichung von Belegen


Beschreibung

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt sowohl Krankenhauskosten als auch die Kosten in Einrichtungen der Rehabilitation.

Das Krankenhaus oder die Rehabilitationseinrichtung rechnet die Kosten für Ihre Behandlung direkt mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab. Dies gilt für ambulante sowie für stationäre Behandlungen.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bezahlen Ihre stationäre Behandlung, wenn diese medizinisch notwendig ist. Ihre Behandlung kann voll- oder teilstationär sein. Sie umfasst alle Leistungen, die in Ihrem Fall für die medizinische Versorgung notwendig sind. Dazu kann insbesondere Folgendes gehören:

Sie können Gesundheitsschäden erleiden, für die wegen ihrer Art oder Schwere eine besondere unfallmedizinische stationäre Behandlung nötig ist. In solchen Fällen werden Sie in besonderen Einrichtungen behandelt.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie für Ihre Behandlung keinen Eigenanteil zahlen.


Voraussetzungen

-    Sie hatten einen anerkannten Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall.
-    Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit.


Verfahrensablauf

Das Krankenhaus oder die Rehabilitationseinrichtung rechnet die Behandlungskosten direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab.
Sollten Ihnen im Zusammenhang mit der Behandlung Kosten entstanden sein (Eigenanteil), können Sie diese bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zurückfordern.

Reichen Sie dazu die Belege bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse online oder formlos per Post ein.

Online-Dienst:

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

Nachricht per Post:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Die Kosten werden umgehend erstattet. (1 bis 2 Wochen)

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Für Sie fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung