Rente aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Erhalt


Beschreibung

Als Versicherte oder Versicherter können Sie eine Rente aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten, bei

Die MdE gibt an, in welchem Ausmaß Arbeitsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Dabei wird nicht Ihre bisherige Tätigkeit, sondern das gesamte Gebiet des Erwerbslebens berücksichtigt. Bei jugendlichen Versicherten beruht die MdE auf den Auswirkungen, die sich bei Erwachsenen mit gleichem Gesundheitsschaden ergeben würden.

Die Höhe der Rente ist abhängig von 

Für bestimmte Personengruppen errechnet sich die Rente anders. Die Höhe der Rente beruht auf dem sogenannten durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst (dJAV) unter Berücksichtigung möglicher Altersabschläge für:

Für Schwerverletzte (MdE von 50 Prozent und mehr) erhöht sich der JAV bei Renten auf unbestimmte Zeit: 

Für mitarbeitende Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag beruht der JAV zusätzlich auf der sogenannten Bezugsgröße. Die Bezugsgröße basiert auf dem Durchschnittseinkommen in Deutschland und ändert sich jährlich.

Für Minderjährige ist ein niedrigerer JAV festgesetzt. 

Für die im Unternehmen dauerhaft mitarbeitenden Familienangehörigen ohne Arbeitsvertrag verringert sich der JAV. Wie stark sich der JAV verringert hängt davon ab, wie alt die Person zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ist.


Voraussetzungen

Versicherte haben einen Anspruch auf Rente, wenn 

beträgt. 

Für folgende Personengruppen muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit für einen Rentenanspruch mindestens 30 Prozent betragen:


Verfahrensablauf

Die Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung werden grundsätzlich von Amts wegen festgestellt. In der Regel müssen Sie also keinen Antrag stellen.


Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Monate

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft  (LBG).


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Zuständige Stelle(n)

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

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