Beihilfe für Hinterbliebene aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung


Beschreibung

Als Witwe, Witwer, eingetragene Lebenspartnerin, eingetragener Lebenspartner oder Vollwaise haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine einmalige Hinterbliebenenbeihilfe der gesetzlichen Unfallversicherung.

Zu den Voraussetzungen gehört:

Die Höhe der Beihilfe beträgt 40 Prozent des Jahresgehalts, das Berechnungsgrundlage der Rente der verstorbenen Person war.

Anstelle einer einmaligen Beihilfe ist es auch möglich, eine laufende Beihilfe zu erhalten, also eine längerfristige, regelmäßige Unterstützung.

Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gewährt Ihnen eine laufende Beihilfe, wenn diese für Sie günstiger ist als eine einmalige Beihilfe. Dies prüft und entscheidet Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Eine laufende Beihilfe kann nicht höher als die Hinterbliebenenrente sein.


Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Hinterbliebenenbeihilfe besteht, wenn:

Bei Witwen, Witwern und Hinterbliebenen, eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern:

Bei Vollwaisen:


Verfahrensablauf

Die Hinterbliebenenbeihilfe müssen Sie nicht beantragen. Der Anspruch wird von sich aus ("von Amts wegen") von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse festgestellt:

Sie können Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse auch online oder per Post kontaktieren.

Online-Dienst:

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

Nachricht per Post:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Für die Bearbeitung einer einmaligen Beihilfe. (2 bis 3 Wochen)

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung