Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen über besondere Busverbindungen
Beschreibung
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Landkreise und kreisfreien Gemeinden.
Nähere Informationen über die besonderen Busverbindungen erhalten Sie bei Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlagen
- Art. 5 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Eigene Angelegenheiten
- Art. 1 und 8 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
Verwandte Themen
- Öffentlicher Personennahverkehr; Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen
- Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung
- Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zu Sonderleistungen
Zuständige Stelle(n)
Landratsamt Bamberg
Hausanschrift
Ludwigstr. 2396052 Bamberg
Postanschrift
96045 Bamberg