Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
Beschreibung
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlich oder gesetzlich festgelegten Sperrfrist gestellt werden. Ohne Neuerteilung haben Sie keine Fahrerlaubnis.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten - z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - vorlegen müssen. In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden.
Die erforderlichen Unterlagen hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig und persönlich Kontakt mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde auf.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre "Führerschein weg - was tun?" (siehe "Weiterführende Links").
Kosten
Neuerteilung nach Entzug: ca. 33,20 - 256 EuroRechtsgrundlagen
- § 69 und 69a Strafgesetzbuch (StGB)
- § 20 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 46 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationenverwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
- Verkehrssicherheit Bayern
- Broschüre "Führerschein weg - was tun?"
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Verwandte Themen
- Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
- Führerschein; Anordnung von Probezeitmaßnahmen
- Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Zuständige Stelle(n)
Landratsamt Bamberg
Hausanschrift
Ludwigstr. 2396052 Bamberg
Postanschrift
96045 Bamberg

