Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure; Beantragung der Eintragung


Beschreibung

Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind.

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die Listen und Verzeichnisse.

 


Voraussetzungen


Bearbeitungsdauer

Ab Antragseingang und bei vollständigem Vorliegen der Unterlagen kann die Bearbeitungsdauer bis zu drei Monate betragen.

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

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