Dolmetscher und Übersetzer bei Behörden und Gerichten; Beantragung der öffentlichen Bestellung und allgemeinen Beeidigung sowie der Verlängerung


Beschreibung

Dolmetscher (inklusive Dolmetscher für die Deutsche Gebärdensprache) und Übersetzer werden in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank eingetragen, wenn sie öffentlich bestellt und allgemein beeidigt sind. Bestellung, Beeidigung und Eintragung werden in Bayern von den Präsidenten der Landgerichte durchgeführt.

Die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank bildet die Grundlage für Gerichte, Behörden und Privatpersonen bei der Suche nach Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten.


Voraussetzungen

Voraussetzung für die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung und damit für die Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank ist im Regelfall das Bestehen der jeweils einschlägigen staatlichen oder staatlich anerkannten Prüfung in Deutschland oder die Anerkennung der jeweiligen Qualifikation als gleichwertig. Für die Anerkennung als gleichwertig ist das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständig.


Verfahrensablauf

Die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung sowie die Verlängerung für eine bereits bestehende allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung müssen beim zuständigen Landgericht zusammen mit den jeweils erforderlichen Unterlagen beantragt werden.

Es müssen folgende Informationen übermittelt werden: Vor- und Zuname, Staatsangehörigkeit, Beruf, Anschrift der Wohnung und der beruflichen Niederlassung und, wenn gewünscht, Telefonnummer und Internetadresse.


Fristen

Für eine erstmalige öffentliche Bestellung und/oder allgemeine Beeidigung ist keine Frist einzuhalten.

Nach dem ab 1. Januar 2023 geltenden Recht ist jedoch eine einmal erfolgte öffentliche Bestellung und/oder allgemeine Beeidigung als Dolmetscher und Übersetzer auf fünf Jahre befristet.

Für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung am 1. Januar 2023 bereits öffentlich bestellte und/oder allgemein beeidigte Berufsträger gelten Übergangsregelungen. Zum 1. Januar 2027 müssen sich alle Gerichtsdolmetscher neu beeidigen lassen.

Die öffentlichen Bestellungen und allgemeinen Beeidigungen als Übersetzer und Dolmetscher für die Deutsche Gebärdensprache gelten zehn Jahre und enden frühestens zum 1. Januar 2027.


Erforderliche Unterlagen


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landgericht Bamberg)


Kosten

Gebühr für öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung: 100 EUR für eine Sprache, zusätzlich jeweils 15 EUR für jede weitere Sprache.

Für die nach neuem Recht erforderliche periodische Verlängerung fällt jeweils 3/5 der genannten Gebühr an. 

 


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Landgericht Bamberg

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Postanschrift


96045 Bamberg

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