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Stadtplanerliste; Beantragung der Eintragung


Beschreibung

Die Berufsbezeichnung "Stadtplaner" bzw. "Stadtplanerin" darf in Bayern nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Stadtplanerliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen ist.

Der gemeinsame Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in die Stadtplanerliste.


Voraussetzungen

  • Erfolgreicher Abschluss eines grundständigen Studiums, eines postgradualen Studiums oder einer anderen gleichwertigen Ausbildung, die jeweils für die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Stadt- und Raumplanung sowie die Erarbeitung städtebaulicher Pläne befähigen.
  • Nachfolgende zweijährige Berufspraxis

Fristen

  • für den Antragsteller: keine
  • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Abschlussurkunde der Hochschule
  • Nachweise über die nachfolgende Praxiszeit
  • Führungszeugnis
  • Meldebescheinigung
  • Passfoto (optional, bei Wunsch nach einem Berufsausweis)
  • Gebührenvorschuss (Nachweis)

Formulare


Kosten

Neueintragung: 300 Euro

Umtragung: 150 Euro


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bayerische Architektenkammer

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Waisenhausstr. 4
80637 München

Postanschrift

Waisenhausstr. 4
80637 München

Telefon

+49 89 139880-0

Fax

+49 89 139880-55

E-Mail


Webseite

http://www.byak.de