Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
Beschreibung
Die Tätigkeit von Bestattern, Steinmetzen und sonstigen Gewerbetreibenden auf dem gemeindlichen Friedhof kann eine vorherige Zulassung durch die Gemeinde erfordern. Konkrete Informationen zu den eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen erhalten Sie von der jeweiligen Gemeinde bzw. dem für Sie zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.
Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.
Rechtsgrundlagen
- Benutzungssatzung für den Friedhof
- Art. 24 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Art. 7 Bestattungsgesetz (BestG)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationenverwaltungsgerichtliche Klage
Verwandte Themen
- Leichenschau und Bestattung; Beantragung einer Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs
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- Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Zahlung
- Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
- Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Zuständige Stelle(n)
Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Hausanschrift
Steinfeld 8696187 Stadelhofen
Postanschrift
Steinfeld 8696187 Stadelhofen

