Fahrlehrerlaubnis; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation


Beschreibung

Die Tätigkeit als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in diesem Beruf arbeiten dürfen, brauchen Sie eine Fahrlehrerlaubnis. Nur mit dieser Erlaubnis dürfen Sie Personen zum Führen von Fahrzeugen ausbilden.

Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie die Fahrlehrerlaubnis erhalten. Dafür muss Ihre ausländische Berufsqualifikation im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Fahrlehrerlaubnis anerkannt werden. Im Verfahren vergleicht die Regierung von Oberbayern Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation ist eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis.

Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie noch weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis erfüllen.

Es ist irrelevant, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in welchem Land Sie Ihre Berufsqualifikation erworben haben.

Sie können den Antrag auch aus dem Ausland stellen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

   Sie stellen einen „Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis“ bei der zuständigen Stelle (Kreisverwaltungsbehörde).


Fristen

Keine.

Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen.


Bearbeitungsdauer

Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren in der Regel maximal 3 Monate.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen, bayernweit: Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Wichtige Unterlagen sind generell:

 

 


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.

Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (z.B. für Übersetzungen und Beglaubigungen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.

Die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis und eines Fahrlehrerscheins kostet 40,90 EUR. Auslagen werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

Rechtsgrundlagen


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


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Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Bamberg

Hausanschrift

Ludwigstr. 23
96052 Bamberg

Postanschrift


96045 Bamberg

Telefon

+49 951 85-0

Fax

+49 951 85-125

E-Mail


Webseite

http://www.landkreis-bamberg.de