Versorgungswirtschaft; Beantragung der Anerkennung als Prüfstelle zur Durchführung von Eichungen


Beschreibung

Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht kann privaten Unternehmen auf Antrag die Befugnis erteilen, dass sie Messgeräte für Gas, Wasser, Wärme und Elektrizität für die Versorgungswirtschaft gemäß Eichgesetz und Eichordnung eichen dürfen.

Das Unternehmen muss hierfür den Eichvorschriften entsprechende Prüfräume, Prüfstände und leitendes Prüfstellenpersonal zur Verfügung stellen und unterhalten.

Im Anerkennungsverfahren prüft das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht die Erfüllung der Anforderungen. Mit einer Anerkennungsurkunde und einer endgültigen Betriebserlaubnis sowie nach öffentlicher Bestellung und Verpflichtung des leitenden Prüfstellenpersonals erhält die Prüfstelle die Befugnis, Eichungen durchzuführen.


Voraussetzungen

Die Prüfstelle muss über geeignete Prüfräume, anerkannte Prüfgerätschaften und sachkundiges Personal gemäß § 43 MessEV verfügen.


Verfahrensablauf

Die Anerkennung als Prüfstelle zur Durchführung von Eichungen muss beim Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht beantragt werden.

Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewichtprüft die Erfüllung der Anforderungen.

Mit einer Anerkennungsurkunde und einer endgültigen Betriebserlaubnis sowie nach öffentlicher Bestellung und Verpflichtung des leitenden Prüfstellenpersonals erhält die Prüfstelle die Befugnis, Eichungen durchzuführen.


Fristen

Die Anerkennungen der Prüfstellen, die bis zum 31.12.2014 nach der (alten) Eichordnung erteilt worden sind, habenn ihre Gültigkeit bis längstens zum 31.12.2016 behalten.

Alle Prüfstellen, die weiterhin auf diesem Gebiet tätig sein wollen, müssen eine neue Anerkennung  beantragen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Gemäß Eichkostenverordnung werden folgende Kosten berechnet:
 

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht

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