Staatlich geprüfte/-r Lebensmittelchemiker/-in; Beantragung von Bescheinigungen durch EU-Bürger
Beschreibung
Zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" und "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" als Dienstleister erhalten Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union auf Antrag folgende Bescheinigungen von der Regierung von Oberbayern:
- Bescheinigung über Ansässigkeit und rechtmäßige Berufsausübung im Niederlassungsstaat
- Bescheinigung über Berufsqualifikation
- Bescheinigung, dass keine berufsbezogenen disziplinarischen oder strafrechtlichen Sanktionen vorliegen.
Voraussetzungen
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union / Europäischen Wirtschaftsraums
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit
- Ausbildungsnachweis (Diplom, Prüfungszeugnis, Nachweis über belegte Fächer, sonstige Befähigungsnachweise) und Nachweis über Berufserfahrung
in Kopie und Übersetzung von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer
Kosten
ca. 150 Euro
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines WiderspruchsKlage zum Verwaltungsgericht
Verwandte Themen
- Gegenprobensachverständige; Beantragung der Zulassung
- Lebensmittelchemiker/-in; Beantragung der Anerkennung der Berufsqualifikation
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Oberbayern
Hausanschrift
Maximilianstraße 3980538 München
Postanschrift
80534 München