Staatlich geprüfte/-r Lebensmittelchemiker/-in; Beantragung von Bescheinigungen durch EU-Bürger


Beschreibung

Zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" und "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" als Dienstleister erhalten Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union auf Antrag folgende Bescheinigungen von der Regierung von Oberbayern:


Voraussetzungen

Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union / Europäischen Wirtschaftsraums


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

ca. 150 Euro


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

Klage zum Verwaltungsgericht


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Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberbayern

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