Patentanwalt/Patenanwältin; Beantragung der Zulassung


Beschreibung

Als Patentanwältin oder Patentanwalt dürfen Sie insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen:

Ihre Zulassung müssen Sie bei der Patentanwaltskammer beantragen. Die Patentanwaltskammer prüft Ihren Antrag. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie eine Zulassungsurkunde ausgestellt und Sie dürfen als "Patentanwältin" oder "Patentanwalt" arbeiten.


Voraussetzungen

Die Zulassung als Patentanwältin oder Patentanwalt erhalten Sie nur, wenn Sie

Die Befähigung für den Beruf der Patentanwältin oder des Patentanwalts nach der Patentanwaltsordnung haben Sie erlangt, wenn die folgenden Punkte zutreffen:

Die Zulassung zur Patentanwaltschaft erhalten Sie nicht in folgenden Fällen:

außer Sie sind ehrenamtlich tätig oder Ihre Rechte und Pflichten ruhen.


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zulassung als Patentanwältin oder Patentanwalt reichen Sie postalisch bei der Patentanwaltskammer ein:

Mit der Zulassung sind Sie Mitglied der Patentanwaltskammer und werden nach der Vereidigung in das elektronische Verzeichnis der Patentanwältinnen und Patentanwälte eingetragen.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Das Zulassungsverfahren dauert ab Zeitpunkt der Antragstellung im Regelfall mehrere Wochen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten


Gebühr: 300 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Patentanwaltskammer

Hausanschrift

Tal 29
80331 München

Postanschrift

Tal 29
80331 München

Telefon

+49 89 242278-0

Fax

+49 89 242278-24

E-Mail


Webseite

http://www.patentanwalt.de