Handwerk; Anzeige des Beginns des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes


Beschreibung

Das Verzeichnis über die Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes ist ein Register, in dem sich alle

eintragen müssen, die ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe betreiben. Die zulassungsfreien Handwerke sind in Abschnitt 1 der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführt.

Hierzu gehören unter anderem: 

Die handwerksähnlichen Gewerbe sind in Abschnitt 2 der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführt. Hierzu gehören unter anderem:

Damit das Register richtig geführt werden kann, besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anzeige des Beginns oder der Beendigung des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes gegenüber der Handwerkskammer. Die Anzeige des Betriebsbeginns löst ein Verfahren zur Eintragung in das Register aus.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Bayernweite Ergänzung

Die Anzeige des Beginns hat bei der Handwerkskammer zu erfolgen, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt. Daraufhin erfolgt die Eintragung in das Unternehmensregister.


Fristen

Unverzüglich bei Beginn der Gewerbetätigkeit


Erforderliche Unterlagen


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Oberfranken)


Formulare


Kosten

Bayernweite Ergänzung

etwa 70 - 153 EUR

Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer für Oberfranken

Hausanschrift

Kerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth

Postanschrift

Kerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth

Telefon

+49 921 910-0

Fax

+49 921 910-309

E-Mail


Webseite

http://www.hwk-oberfranken.de