Eingliederung von Selbständigen; Beantragung von Leistungen


Beschreibung

Sie können die Förderung bekommen, wenn Sie

Ziel ist, dass Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt dauerhaft selbst bestreiten können und kein Bürgergeld mehr benötigen.

Finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Sachgütern

Wenn Sie Sachgüter anschaffen wollen, die Sie für Ihre Arbeit brauchen, können Sie dafür ein Darlehen oder einen Zuschuss von Ihrem Jobcenter bekommen. Sachgüter können zum Beispiel sein:

Es werden keine laufenden Betriebskosten übernommen, wie zum Beispiel

Die finanzielle Unterstützung zum Erwerb von Sachgütern erhalten Sie üblicherweise als Darlehen. Im Einzelfall sind Zuschüsse bis zu einer Höhe von 5.000 EUR möglich, Darlehen auch darüber hinaus.  Eine Kombination von beidem ist möglich. Ausgezahlt werden die Darlehen und Zuschüsse abhängig vom Verwendungszweck in monatlichen Raten oder als Gesamtbetrag. Das Darlehen müssen Sie später zurückzahlen, den Zuschuss nicht.

Die Förderung durch das Jobcenter müssen Sie beantragen, bevor Sie die Anschaffung tätigen. Die Gewährung eines Darlehens oder Zuschusses für bereits angeschaffte Sachgüter ist nicht möglich.

Kostenfreie Beratungen und Schulungen für Selbständige

Wenn Sie schon hauptberuflich selbständig tätig sind, können Sie auch gefördert werden durch

Beides ist für Sie kostenfrei. Ihr Jobcenter beauftragt dafür zum Beispiel Ihre örtliche Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, private Bildungsträger, Innovations-, Technologie- oder Gründerzentren.

Welche der vorgenannten Leistungen Sie bekommen können, prüft und entscheidet Ihre Integrationsfachkraft. Das gilt auch für die Höhe eines Darlehens oder Zuschusses. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.


Voraussetzungen

Um die Leistungen bekommen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:


Verfahrensablauf

Sie müssen die Förderung beantragen, bevor Sie finanzielle Unterstützung für Anschaffungen bekommen oder die Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können.


Fristen

Widerspruchsfrist: 1 Monat


Bearbeitungsdauer

Wenn Sie Ihre Unterlagen vollständig eingereicht haben, dauert die Prüfung und Entscheidung und die Ausstellung des Bescheids in der Regel etwa 4 Wochen. (4 Wochen)

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten


Gebühr: keine


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Jobcenter Landkreis Bamberg

Hausanschrift

Mannlehenweg 27
96050 Bamberg

Postanschrift

Mannlehenweg 27
96050 Bamberg

Telefon

+49 951 91721-700

Fax

+49 951 91721-799

Webseite

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter/jobcenter-landkreis-bamberg-bamberg.html