Heizkostenverteiler; Beantragung der Bestätigung der Eignung als sachverständige Stelle


Beschreibung

Als sachverständige Stellen für die Bestätigung der Eignung von Ausstattungen zur Verbrauchserfassung nach § 5 der Heizkostenverordnung gelten nur solche Stellen, deren Eignung die nach Landesrecht zuständige Behörde, das ist in Bayern das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht, im Benehmen mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) bestätigt hat. Diese Bestätigung muss beantragt werden. Die Eignung muss nachweisen werden.


Voraussetzungen

Die personellen und technischen Anforderungen an die Stellen, die Bestätigung der Eignung sowie die regelmäßigen Überwachungen sind in den Verwaltungsvorschriften der PTB (PTB-Mitteilungen Nr. 95 und 96) im einzelnen beschrieben. Sie betreffen:

Der Betrieb darf erst nach Abnahme der Räume und Einrichtungen durch die zuständige Behörde und nach Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen aufgenommen werden. Die Unterlagen über die durchgeführten Prüfungen müssen der Behörde vorgelegt werden. Auf Verlangen der Behörde hat sich die sachverständige Stelle auf eigene Kosten an Ringversuchen zu beteiligen.


Verfahrensablauf

Sie müssen die Bestätigung der Eignung als sachverständige Stelle beim Landesamt für Maß und Gewicht beantragen.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Nach Aufwand gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

Gegen den Verwaltungsakt der Rücknahme oder des Widerrufs der Bestätigung der sachverständigen Stelle ist in Bayern grundsätzlich kein Widerspruchsverfahren vorgesehen. Gegen den Verwaltungsakt kann der Betroffene entweder Widerspruch einlegen oder unmittelbar Klage erheben (personenbezogene Prüfungsentscheidung gemäß Art. 15 Abs. 1 Nr. 6 AGVwGO). Der Betrieb der sachverständigen Stelle ist außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu untersagen, wenn die rechtlichen Vorschriften nicht beachtet werden.


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht

Hausanschrift

Wittelsbacherstr. 14
83435 Bad Reichenhall

Postanschrift

Wittelsbacherstr. 14
83435 Bad Reichenhall

Telefon

+49 8651 974767-0

Fax

+49 8651 974767-99

E-Mail


Webseite

http://www.lmg.bayern.de