Konformitätsbewertung eines Messgerätes; Beantragung
Beschreibung
Die Konformitätsbewertung eines Messgerätes nach harmonisierten Richtlinien, d.h. 2009/23/EG für nichtselbsttätige Waagen oder 2004/22/EG für weitere 10 Messgerätekategorien, ersetzt die frühere Ersteichung. Anstelle des zuständigen Eichamtes bestätigt eine vom Hersteller ausgewählte benannte Stelle nach Prüfung des hergestellten Messgerätes dessen Richtlinienkonformität in Form einer Konformitätsbescheinigung. Damit unterstützt die benannte Stelle den Hersteller, seinerseits eine obligatorische schriftliche Konformitätserklärung auszustellen, in der auch weitere vom Hersteller beachtete Richtlinien aufgeführt sind.
Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht ist benannte Stelle mit der Kennnummer 0104 für ausgewählte Konformitätsbewertungsverfahren und Messgeräte.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Bayerischen Konformitätsbewertungsstelle (Link siehe "Weiterführende Links").
Verfahrensablauf
Informationen zum Ablauf des Konformitätsbewertungsverfahren nach den Richtlinien 2004/22/EG und 2009/23/EG finden Sie unter "Weiterführende Links".
Fristen
keineFormulare
- Auftrag nach Modul F oder F1 (alle Messgeräte außer Taxi/Miet-Kfz)
- Kompatibilitätsnachweis von Modulen an nichtselbsttätigen Waagen
- Auftrag zur nationalen Konformitätsbewertung eines Taxameters/Wegstreckenzählers im Kraftfahrzeug
Kosten
Die Entgeltregelung für die Dienstleistungen der Konformitätsbewertungsstelle beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht finden Sie unter "Weiterführende Links".
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Messgeräte
Fassung vom 30.04.2004
- Richtlinie 2009/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über nichtselbsttätige Waagen
Fassung vom 16.05.2009
- Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung - MessEV)
Weiterführende Links
- Konformitätsbewertungsstelle beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht
- Konformitätsbewertung von Messgeräten durch die KBS Bayern nach Modul F oder F1
- Entgeltregelung für die Dienstleistungen der Konformitätsbewertungsstelle beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht
Verwandte Themen
- Messgeräte; Beantragung der Eichung
- Eichwesen; Anzeige der Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte
Zuständige Stelle(n)
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht
Hausanschrift
Wittelsbacherstr. 1483435 Bad Reichenhall
Postanschrift
Wittelsbacherstr. 1483435 Bad Reichenhall