Flugschule; Beantragung der Zulassung einer Ausbildungsorganisation für Luftfahrtpersonal


Beschreibung

Eine Flugausbildung darf nur in genehmigten bzw. registrierten Flugschulen durchgeführt werden. In Bayern sind die Luftämter Nordbayern und Südbayern für die Zulassung bzw. Registrierung von Ausbildungsorganisationen für die Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) zuständig.


Voraussetzungen

Die Zulassung einer Ausbildungsorganisation erfolgt durch Erteilung eines Zeugnisses, wenn die einschlägigen Anforderungen in personeller, organisatorischer und sachlicher Hinsicht erfüllt sind.


Verfahrensablauf

Der Antrag ist beim zuständigen Luftamt schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Der Antrag muss enthalten:

Die Luftämter überprüfen zunächst anhand der vorliegenden Angaben und Unterlagen, ob die einschlägigen Anforderungen durch die Ausbildungsorganisation erfüllt werden. Anschließend erfolgt durch die Mitarbeiter des Luftamts ein Audit, bei welchem in Form einer Prüfung vor Ort die Übereinstimmung der tatsächlichen Gegebenheiten mit den Regelungen in den Handbüchern und den Standards der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 überprüft wird. Die Ergebnisse des Audits bilden die Grundlage für die abschließende Entscheidung über die Zulassung der Ausbildungsorganisation.


Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

ca. 1 bis 3 Monate (ggf. auch länger, abhängig von der Anzahl der Ausbildungsprogramme und der Mitwirkung des Antragstellers). In jedem Fall darf der Schulungsbetrieb erst nach erteilter Zulassung aufgenommen werden.

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Mittelfranken

Hausanschrift

Promenade 27
91522 Ansbach

Postanschrift

Postfach 6 06
91511 Ansbach

Telefon

+49 981 53-0

Fax

+49 981 53-1456

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de