Flugschulen für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern; Beantragung der Zulassung


Beschreibung

Um Luftsportgeräteführer ausbilden zu dürfen, benötigen Flugschulen eine Erlaubnis gemäß § 28 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV). Die Zulassung der Flugschule für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern kann bei folgenden Verbänden beantragt werden:

 


Voraussetzungen

Der Antrag auf Zulassung einer Ausbildungseinrichtung für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern muss enthalten:


Verfahrensablauf

Der Antrag ist beim zuständigen Verband einzureichen. Es sind folgende Angaben zu machen.


Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Informationen über die anfallenden Kosten für die Registrierung der Ausbildungseinrichtung sind bei dem zuständigen Verband einzuholen.

Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Deutscher Aero Club e.V.

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