Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle


Beschreibung

Aus- und Weiterbildungseinrichtungen und Unternehmen, die Prüfungen abnehmen, Trainingsprogramme durchführen und die entsprechenden Sachkundebescheinigungen (Zertifikate) ausstellen, bedürfen nach § 9 ChemKlimaschutzV der Anerkennung durch die zuständige Behörde. Dies gilt auch für die Durchführung von Auffrischungskursen und die Bescheinigung der Teilnahme an Auffrischungskursen.

Die Anerkennung von Aus- oder Fortbildungseinrichtungen zur Abnahme von Prüfungen, zur Durchführung von Trainingsprogrammen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen (Zertifikaten) sowie zur Durchführung von Auffrischungskursen und zur Bescheinigung der Teilnahme an Auffrischungskursen erfolgt auf Antrag durch das Bayerische Landesamt für Umwelt.

Der Antrag nach § 9 ChemKlimaschutzV zur Abnahme von Prüfungen, zur Durchführung von Trainingsprogrammen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen (Zertifikaten) sowie zur Durchführung von Auffrischungskursen und zur Bescheinigung der Teilnahme an Auffrischungskursen soll formlos und schriftlich, z.B. per E-Mail, mit folgenden Daten des Antragsstellers erfolgen:


Voraussetzungen

Die Anerkennung erhält, wer


Verfahrensablauf

Sie müssen die Anerkennung beim Bayerischen Landesamt für Umwelt beantragen.


Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Nach Bayerischem Kostengesetz liegen die Kosten derzeit zwischen 125 € und 1.500 €, je nach Größe der anerkannten Prüf- und Bescheinigungsstelle und Aufwand der Bescheinigung.

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Hausanschrift

Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg

Postanschrift


86177 Augsburg

Telefon

+49 821 9071-0

Fax

+49 821 9071-5556

E-Mail


Webseite

https://www.lfu.bayern.de