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Zugelassene Ausbildungsorganisation für die Ausbildung von Berufspiloten sowie für die Ausbildung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung; Beantragung einer Genehmigung


Beschreibung

Der Antrag muss enthalten:

  • Name, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers;
  • Nachweise über die Geeignetheit des Leitungs-, Verwaltungs- und Lehrpersonals 
  • Nachweis, dass ausreichende personelle, technische und organisatorische Voraussetzungen vorhanden sind, um die Lufttüchtigkeit der verwendeten Luftfahrzeuge jederzeit aufrechtzuerhalten, einen sicheren Betrieb und eine geordnete Ausbildung durchzuführen;
  • Nachweis der Geeignetheit der Betriebsstätte für die Art der Ausbildung, die auf dem Flugplatz durchgeführt werden soll.

Nähere Informationen zu Angaben und Nachweisen sind bei der zuständigen Behörde einzuholen.


Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung darüber, dass ein Führungszeugnis nach § 30 BZRG zur Vorlage bei der zuständigen Stelle beantragt worden ist
  • auf Verlangen Nachweis über Staatsangehörigkeit
  • Kopien der Lizenzen sowie Lebensläufe des Ausbildungsleiters, der Fluglehrer und des sonstigen Lehrpersonals;
  • Gesellschaftsvertrag/Satzung;
  • Zustimmung des Flugplatzhalters über die Art der Ausbildung, die auf dem Flugplatz durchgeführt werden soll

Formulare


Kosten

Informationen über die anfallenden Kosten für die Ausbildungsgenehmigung sind bei der zuständigen Behörde einzuholen.

Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Postanschrift

Postfach 3054
38020 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail


Webseite

http://www.lba.de