Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung


Beschreibung

Die Schäden werden wie folgt abgewickelt:


Fristen

Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden. Im Falle von Manöverschäden, die von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von dem Schaden und der Beteiligung der (ausländischen) Streitkräfte Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der zuständigen Regulierungsstelle geltend zu machen.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Zivilprozess; Klage vor dem zuständigen Landgericht


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld - Einwohnermeldeamt, Mitteilungsblatt, Allg. Verwaltung

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