Fernlehrgang; Beantragung der Zulassung oder von wesentlichen Änderungen


Beschreibung

Die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) mit Sitz in Köln


Voraussetzungen

Einen umfassenden Leitfaden finden Sie unter "Weiterführende Links".  


Fristen

Ein zulassungspflichtiger Fernlehrgang darf erst nach erfolgter Zulassung vertrieben bzw. angeboten werden. Der Vertrieb eines Fernlehrgangs ohne die erforderliche Zulassung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Für die Verwaltungstätigkeiten der Zentralstelle sind Gebühren nach Maßgabe des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zu entrichten.

Die Zulassungsgebühr beträgt in der Regel nach der derzeitig gültigen Gebührenordnung 150% des Verkaufspreises des zugelassenen Fernlehrgangs. Geht der endgültigen Zulassung des Fernlehrgangs eine vorläufige Zulassung voraus, erhöht sich diese Gebühr auf 200% des Verkaufspreises.

Die Mindestgebühr für die Zulassung beträgt 1050,00 EUR.

Für Fernlehrgänge mit einem geringen Verkaufspreis (unter 250 EUR) sind ermäßigte Zulassungsgebühren zu entrichten.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Gegen Bescheide der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht sind die verwaltungsgerichtlichen Verfahren des Landes Nordrhein-Westfalen zulässlig. Auf die zuständigen Gerichte und die einzuhaltenden Fristen wird in der Rechtsbehelfsbelehrung der Bescheide hingewiesen.


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht

Hausanschrift

Peter-Welter-Platz 2
50676 Köln

Postanschrift

Peter-Welter-Platz 2
50676 Köln

Telefon

+49 221 921207-0

Fax

+49 221 921207-20

E-Mail


Webseite

http://www.zfu.de