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Marktgebühren; Erhebung


Beschreibung

Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstigen Märkten können Gebühren erhoben werden.

Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

(fakultatives) Widerspruchsverfahren


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Zuständige Stelle(n)

Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld - Ordnungsamt, Sozialamt

Hausanschrift

Steinfeld 86
96187 Stadelhofen

Postanschrift

Steinfeld 86
96187 Stadelhofen

Telefon

+49 9207 981-100

Fax

+49 9207 981-23