Niederlassungserlaubnis; Beantragung


Beschreibung

Die Niederlassungserlaubnis begründet ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland. Sie ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht mit Auflagen und Bedingungen versehen werden.

Dementsprechend hoch sind auch die Anforderungen an die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Neben dem gesicherten Lebensunterhalt und ausreichendem Wohnraum, setzt die Erteilung auch einen (in der Regel) fünfjährigen Besitz der Aufenthaltserlaubnis, sowie im Wesentlichen Straffreiheit, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet voraus.

Wenngleich die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in der Regel u.a. den fünfjährigen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis voraussetzt, sieht das Aufenthaltsgesetz auch Ausnahmefälle vor. Beispielsweise für 

Neben den erforderlichen Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis müssen auch die übrigen, je nach Fallkonstellation verschiedenen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sein. Eine Niederlassungserlaubnis ist bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck.

Voraussetzungen für die im Regelfall erteilte Niederlassungserlaubnis sind u.a.:

Daneben sieht das Aufenthaltsgesetz für bestimmte Aufenthaltszwecke spezielle Regelungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis vor, bei denen zum Teil abweichende Voraussetzungen vorliegen müssen.


Verfahrensablauf


Fristen

Der Antrag sollte bei der Ausländerbehörde spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis eingehen.


Erforderliche Unterlagen


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bamberg)


Kosten


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


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