Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft
Beschreibung
Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z. B. nach einem Verkehrsunfall) kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über den Halter und / oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs erteilt werden.
Den Antrag auf Auskunft aus dem Fahrzeugregister können Privatpersonen, Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen einreichen. Er muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung (unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeugidentifizierungsnummer) oder durch persönliche Vorsprache erfolgen.
Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenverwaltende Zulassungsbehörde.
Falls Sie Ansprüche wegen eines Unfallschadens erheben wollen und nur die Angaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen, haben Sie auch die Möglichkeit eine kostenlose Auskunft bei der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG einzuholen (Link siehe unter "Weiterführende Links").
Eine Auskunft über eigene Fahrzeuge können Sie auch beim Kraftfahrt-Bundesamt erhalten.
Erforderliche Unterlagen
- bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Anfrage: kurze schriftliche Darstellung für welchen Zweck die Auskunft benötigt wird
Kosten
5,10 EuroRechtsgrundlagen
- § 39 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Gebühren-Nr. 226.3 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Weiterführende Links
- Suche nach der Versicherung des Unfallgegners - GDV Dienstleistungs-GmbH
- Auskunft über eigene Fahrzeuge beim Kraftfahrt-Bundesamt
Zuständige Stelle(n)
Landratsamt Bamberg
Hausanschrift
Ludwigstr. 2396052 Bamberg
Postanschrift
96045 Bamberg

