Kontrast

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bundestagswahl; Einreichung eines Wahlvorschlags


Beschreibung

Die Kreiswahlvorschläge sind von den Parteien oder einzelnen Wahlberechtigten für den jeweiligen Wahlkreis aufzustellen (ein Wahlkreis besteht grundsätzlich aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt; je nach Bevölkerungszahl können Wahlkreise auch aus mehreren Landkreisen bzw. kreisfreien Städten oder jeweils Teilen davon bestehen) und sind beim Kreiswahlleiter, der seinen Sitz am Landratsamt oder der kreisfreien Stadt hat, einzureichen. Dort werden die Kreiswahlvorschläge geprüft. Der Kreiswahlausschuss entscheidet in einer öffentlichen Sitzung über die Zulassung der Vorschläge.

Die Landeslistenvorschläge sind beim Landeswahlleiter einzureichen.


Voraussetzungen

Parteien, die nicht im Deutschen Bundestag oder einem Landtag vertreten sind, müssen vorher ihre Beteiligung beim Bundeswahlleiter anzeigen (siehe unter "Verwandte Themen"). Der Bundeswahlausschuss muss ihr Beteiligungsrecht feststellen.

Ein Wahlvorschlag für eine Landesliste muss u.a. von 1 von Tausend der Wahlberechtigten des Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch höchstens von 2.000 Wahlberechtigten unterzeichnet sein, wenn die Partei bisher nicht im Bundestag oder einem Landtag vertreten ist.

Ein Kreiswahlvorschlag für einen Direktbewerber im Wahlkreis muss u.a. von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein, wenn er von einer im Bundestag oder in einem Landtag bisher nicht vertretenen Partei oder von einzelnen Wahlberechtigten eingereicht wird.

Einschlägige Verlage bieten die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke an. Die für die Unterstützungsunterschriften erforderlichen amtlichen Formblätter werden ausschließlich vom jeweiligen Landeswahlleiter bzw. Kreiswahlleiter ausgegeben.


Fristen

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 69. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr einzureichen.


Rechtsgrundlagen


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Bamberg

Hausanschrift

Ludwigstr. 23
96052 Bamberg

Postanschrift


96045 Bamberg

Telefon

+49 951 85-0

Fax

+49 951 85-125

E-Mail


Webseite

http://www.landkreis-bamberg.de