Bußgeldkatalog; Online-Auskunft
Beschreibung
Wenn Sie Auskunft zu der Ahndungshöhe nach Verstößen gegen Verkehrsvorschriften im Ordnungswidrigkeitenbereich haben möchten, können Sie unter der angegebenen Internetadresse (siehe unter "Weiterführende Links") eine Online-Suche beim Bayerischen Polizeiverwaltungsamt durchführen.
Die auf diesen Seiten abrufbaren Auszüge aus dem bayerischen Tatbestandskatalog geben nur die Regelsätze für bestimmte Grundtatbestände wieder. Im Einzelfall (bei Vorliegen außergewöhnlicher Tatumstände, z.B. vorsätzliche Tatbegehung oder Wiederholungstat) kann davon abgewichen werden.
Voraussetzungen
Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt sein. Es handelt sich um allgemein zugängliche Informationen.Rechtsgrundlagen
- § 26a Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Bußgeldkatalog
- Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV)
Verwandte Themen
- Führerschein; Anordnung von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktesystem)
- Bußgeldbescheid bei Verkehrsordnungswidrigkeit; Einspruch
Zuständige Stelle(n)
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Hausanschrift
Hirschberger Ring 3894315 Straubing
Postanschrift
Postfach 20294302 Straubing

