Ferien- oder Urlauberpatent für den Bodensee; Beantragung


Beschreibung

Wer kein Bodenseeschifferpatent besitzt, kann zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten. Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.

Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn

Das Schiff muss unabhängig vom befristeten Bodenseeschifferpatent eine Zulassung oder eine Registrierung für den Bodensee haben.


Voraussetzungen

Voraussetzungen für das Ferien- oder Urlauberpatent sind:

1) Sie besitzen ein Schifferpatent aus einem der Bodenseeuferstaaten:

2) Sie besitzen mindestens eines der nachfolgenden Patente:


Verfahrensablauf

Das Ferien- oder Urlauberpatent müssen Sie vor Ihrem Urlaub bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Anschrift und den Zeitraum für die befristete Anerkennung an.


Fristen

rechtzeitig vor Urlaubsbeginn


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab und erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.


Erforderliche Unterlagen


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Lindau (Bodensee))


Kosten

Die Gebühren für das Bodenseeschifferpatent legt das Landratsamt Lindau (Bodensee) fest. Die Gebühr für die Anerkennung beträgt 12,50 Euro.

Hinweis: Legen Sie Ihrem Antrag kein Bargeld oder Scheck bei.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Lindau (Bodensee)

Hausanschrift

Stiftsplatz 4
88131 Lindau (Bodensee)

Postanschrift

Postfach 3322
88105 Lindau (Bodensee)

Telefon

+49 8382 270-0

Fax

+49 8382 270-204

E-Mail


Webseite

http://www.landkreis-lindau.de