Wasserfahrzeug auf dem Bodensee; Beantragung der Zulassung oder Registrierung


Beschreibung

Alle Motorboote und -schiffe auf dem Bodensee müssen zugelassen sein. Auch Segelboote, die mit einem Motor oder einer mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtung ausgerüstet sind, sind zulassungspflichtig.

Segelboote ohne Motor, Paddel- und Ruderboote, die länger als 2,5 Meter sind, müssen Sie lediglich registrieren lassen. Mit der Registrierung erhalten Sie gleichzeitig einen Bootsausweis.


Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung ist:


Verfahrensablauf

Sie müssen die Zulassung Ihres Bootes bei der zuständigen Stelle beantragen.

Ein Sachverständiger bestimmt Ort und Zeit der ersten Untersuchung. Er untersucht das gesamte Boot auf seine

Die amtliche Untersuchung findet bei jedem Wetter statt. Das Boot muss für die Untersuchung im Wasser liegen und in allen Teilen zugänglich sein. Der Sachverständige kann eine Probefahrt verlangen.

Sie erhalten die Zulassungsurkunde, wenn bei der Untersuchung das Boot den Vorschriften entspricht. 

Hinweis: Wenn Sie die Zulassungsurkunde verloren haben oder diese unbrauchbar geworden ist, können Sie bei der Ausstellungsbehörde eine Zweitausfertigung beantragen.


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab. Eine Bearbeitung erfolgt üblicherweise innerhalb von ein bis zwei Wochen.


Erforderliche Unterlagen


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Lindau (Bodensee))


Kosten

zwischen 20 bis 10.000 Euro

Die Gebühren richten sich nach Art und Größe des Wasserfahrzeugs. Kriterien sind vor allem Motorenstärke, Kajütaufbau und Segelfläche.


Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Lindau (Bodensee)

Hausanschrift

Stiftsplatz 4
88131 Lindau (Bodensee)

Postanschrift

Postfach 3322
88105 Lindau (Bodensee)

Telefon

+49 8382 270-0

Fax

+49 8382 270-204

E-Mail


Webseite

http://www.landkreis-lindau.de