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Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Opfer


Beschreibung

Gehen Sie unmittelbar nach dem Vorfall zur Polizei.

Wurden Sie verletzt? Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen sie dieses ärztliche Attest mit zur Polizei.

Haben Nachbarn, Verwandte oder Passanten den Vorfall beobachtet? Teilen Sie dem Beamten Name und Anschrift dieser Zeugen mit.


Fristen

In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

kostenlose Anzeigenerstattung

Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Polizeiinspektion Bamberg-Land

Hausanschrift

Schildstraße 81
96050 Bamberg

Postanschrift

Postfach 1140
96002 Bamberg

Telefon

+49 951 9129-0

Fax

+49 951 9129-309

Webseite

https://www.polizei.bayern.de/wir-ueber-uns/organisation/dienststellen/0900411030000.html