Kindesmissbrauch; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Ihr Kind wurde unsittlich berührt, mit öbszönen Anrufen, mit pornograhischen Filmen, Bildern, etc. belästigt? Ein Exhibitionist ist vor Ihrem Kind aufgetreten? Oder hat jemand an Ihrem Kind sexuelle Praktiken durchgeführt?
Helfen Sie Ihrem Kind, nehmen Sie die Äußerungen Ihres Kindes ernst.
Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren Sie über den Ablauf des Strafverfahrens sowie über den Schutz und die Rechte des Opfers.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.Rechtsgrundlagen
- §§ 174 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Weiterführende Links
- Prävention und Sicherheitstipps - Opferschutz und Opferhilfe
- Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer
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Zuständige Stelle(n)
Polizeipräsidium Oberfranken
Hausanschrift
Ludwig-Thoma-Straße 495447 Bayreuth
Postanschrift
Postfach 10026195402 Bayreuth

