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Kindesmissbrauch; Opferberatung und Anzeigenerstattung


Beschreibung

Ihr Kind wurde unsittlich berührt, mit öbszönen Anrufen, mit pornograhischen Filmen, Bildern, etc. belästigt? Ein Exhibitionist ist vor Ihrem Kind aufgetreten? Oder hat jemand an Ihrem Kind sexuelle Praktiken durchgeführt?

Helfen Sie Ihrem Kind, nehmen Sie die Äußerungen Ihres Kindes ernst.

Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren Sie über den Ablauf des Strafverfahrens sowie über den Schutz und die Rechte des Opfers.


Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Polizeipräsidium Oberfranken

Hausanschrift

Ludwig-Thoma-Straße 4
95447 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 100261
95402 Bayreuth

Telefon

+49 921 506-0

Fax

+49 921 506-1419

Webseite

https://www.polizei.bayern.de/wir-ueber-uns/organisation/dienststellen/0900400000000.html