Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Zeugen
Beschreibung
Teilen Sie möglichst genau mit, wo der Vorfall gerade stattfindet und wie viele Personen beteiligt sind.
Nennen Sie der Polizei auch ihren Namen und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.
Liegt der Vorfall schon längere Zeit zurück? Teilen Sie Ihre Wahrnehmungen bei der Anzeigenerstattung der nächsten Polizeidienststelle mit.
Fristen
In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten
kostenloser Notruf 110;kostenlose Anzeigenerstattung
Rechtsgrundlagen
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Weiterführende Links
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Zuständige Stelle(n)
Polizeiinspektion Bamberg-Land
Hausanschrift
Schildstraße 8196050 Bamberg
Postanschrift
Postfach 114096002 Bamberg

