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Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Zeugen


Beschreibung

Teilen Sie möglichst genau mit, wo der Vorfall gerade stattfindet und wie viele Personen beteiligt sind.

Nennen Sie der Polizei auch ihren Namen und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.

Liegt der Vorfall schon längere Zeit zurück? Teilen Sie Ihre Wahrnehmungen bei der Anzeigenerstattung der nächsten Polizeidienststelle mit.


Fristen

In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

kostenloser Notruf 110;
kostenlose Anzeigenerstattung

Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Polizeiinspektion Bamberg-Land

Hausanschrift

Schildstraße 81
96050 Bamberg

Postanschrift

Postfach 1140
96002 Bamberg

Telefon

+49 951 9129-0

Fax

+49 951 9129-309

Webseite

https://www.polizei.bayern.de/wir-ueber-uns/organisation/dienststellen/0900411030000.html