Kindesmissbrauch; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Sie haben gesehen, wie ein Kind unsittlich berührt, durch öbszöne Worte, mit pornographischen Filmen, Bildern belästigt wurde? Sie haben gesehen, wie ein Exhibitionist vor einem Kind aufgetreten ist? Sie wissen, dass jemand an einem Kind sexuelle Praktiken ausgeführt hat?
Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.
Sind Sie unsicher? Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.Rechtsgrundlagen
- §§ 174 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Weiterführende Links
- Prävention und Sicherheitstipps - Opferschutz und Opferhilfe
- Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer
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Zuständige Stelle(n)
Polizeipräsidium Oberfranken
Hausanschrift
Ludwig-Thoma-Straße 495447 Bayreuth
Postanschrift
Postfach 10026195402 Bayreuth

