Studium im Beamtenverhältnis; Informationen zum Fachbereich Polizei (Fachlaufbahn Polizei- und Verfassungsschutz)


Beschreibung

Die Fachlaufbahn Polizei- und Verfassungsschutz mit dem Abschluss "Diplom-Verwaltungswirt/-in (FH)" trägt dem Nachwuchskräftebedarf der Bayerischen Polizei Rechnung und soll ihn auf Dauer absichern.

Am Fachbereich Polizei der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Fürstenfeldbruck, Sulzbach-Rosenberg und Kastl findet das fachspezifische Studium statt.

Die berufspraktische Ausbildung an verschiedenen Polizeidienststellen rundet die Ausbildung ab.

Beim Fachbereich Polizei wird für die Fachlaufbahn Polizei (Schutz- u. Kriminalpolizei) und Verfassungsschutz für die 3. Qualifikationsebene ausgebildet. Wegen des späteren möglichen Übertritts vom (uniformierten) Polizeivollzugs- zum Kriminaldienst und umgekehrt besteht beim Fachbereich Polizei die Besonderheit, dass keine eigenen Fachrichtungen (Studiengänge) eingerichtet sind.

Das Studium beginnt zweimal jährlich, jeweils Anfang März und Anfang September. Die Einstellungszahlen orientieren sich am Bedarf der Bayerischen Polizei. Nähere Informationen über Inhalte und Ablauf des Studiums, die Einstellungsbehörden sowie über die Bewerbung finden sie im Internet (siehe "Weiterführende Links").


Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen:

Schulische Voraussetzungen

*Ausnahmen möglich, bitte besprechen Sie die Details bei der Einstellungsberatung

Das Studium setzt zunächst die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem bayerischen Dienstherrn voraus. Dieser Dienstherr weist die Beamtin / den Beamten sodann der Hochschule zum Studium zu.

Voraussetzung für die Begründung des Beamtenverhältnisses ist zunächst das Bestehen eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens, an dem alle Bewerberinnen und Bewerber eines Jahrgangs teilnehmen müssen.


Fristen

Bitte beachten Sie die Termine für das Auswahlverfahren durch den Bayerischen Landespersonalausschuss (siehe "Weiterführende Links").


Kosten

Die Studierenden erhalten während der fachtheoretischen Studienanteile eine unentgeltliche Unterkunft am Studienort.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Zentralverwaltung

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