Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?
Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.
Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.Rechtsgrundlagen
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Weiterführende Links
- Prävention und Sicherheitstipps - Opferschutz und Opferhilfe
- Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer
Verwandte Themen
- Kindesmissbrauch; Opferberatung und Anzeigenerstattung
- Kindesmissbrauch; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung
- Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung
Zuständige Stelle(n)
Polizeipräsidium Oberfranken
Hausanschrift
Ludwig-Thoma-Straße 495447 Bayreuth
Postanschrift
Postfach 10026195402 Bayreuth

