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Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung


Beschreibung

Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?

Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.

Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.


Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Polizeipräsidium Oberfranken

Hausanschrift

Ludwig-Thoma-Straße 4
95447 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 100261
95402 Bayreuth

Telefon

+49 921 506-0

Fax

+49 921 506-1419

Webseite

https://www.polizei.bayern.de/wir-ueber-uns/organisation/dienststellen/0900400000000.html