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Schulsport-Wettbewerbe; Beantragung einer Kostenerstattung


Beschreibung

Die Kosten für die Durchführung der Wettkämpfe sowie Fahrt und ggf. Übernachtung der Schulmannschaften (einschließlich Tagegelder der Mannschaftsbetreuerinnen bzw. -betreuer) können bei Vorlage der Belege abgerechnet werden:

  • die Wettkampfkosten bei Regionalausscheidungen (sofern die Kosten nicht durch andere Förderer abgedeckt werden können und nur nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel) und die Fahrt- und Wettkampfkosten bei Bezirksfinalwettkämpfen von den Regierungen (Sportreferate) bzw. von der Landeshauptstadt München;
  • die Fahrt- und Wettkampfkosten bei süd- bzw. nordbayerischen Qualifikationswettkämpfen und Landesfinalwettkämpfen sowie bei den Finalwettkämpfen des Bundeswettbewerbs der Schulen „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“ (An- und Rückreise zu und von den vorbestimmten Treffpunkten) von der Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule – Referat Schulsport-Wettbewerbe.

Die Kostenerstattungen werden ohne gesetzlichen Rechtsanspruch im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt (Haushaltsvorbehalt).
Weitere Informationen zur Kostenregelung, insb. bei der Nutzung der Deutschen Bahn AG, privater Busunternehmer oder privater PKW, sind der für jedes Schuljahr neu herausgegebenen Onlinebroschüre „Schulsport-Wettbewerbe in Bayern“ der Landesstelle für den Schulsport zu entnehmen (siehe „Weiterführende Links“).


Formulare


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Schule

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91710 Gunzenhausen

Postanschrift

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